UVV-Prüfung

Türen und Tore, die Kraft betätigt werden,  müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Betreiber muss diese Überprüfung veranlassen. Über die Durchführung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen (BGR 232).

Damit Sie möglichst wenig Aufwand haben, bitten wir Ihnen die Pflege und Inspektion an und stellen damit sicher, dass Ihre Anlage stets nach den neuesten Richtlinien geprüft wird. Weitere Vorteile, die sich durch den Abschluss eines Inspektionsdienstvertrages für Sie  ergeben, sind folgende:

Feststellung und Beurteilung des momentanen Torzustandes
Überprüfung der mechanischen und elektrischen Funktion
Aushändigung der Prüfplakette nach erfolgter Abnahme (kraftbetätigte Tore)
Kostenloses Angebot zur Mängelbeseitigung
Bevorzugte Behandlung im Störungsfall
Reduzierte Ersatzteilpreise

Sie erreichen uns unter der Servicerufnummer: 0176 – 61076802